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Anschrift:
Kreis Herford
Der Landrat
Pressestelle
Amtshausstr. 3, 32051 Herford
Kontakt:
Tel.: (05221) 13-0
Fax: (05221) 13-1902
E-Mail:
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Internet: www.kreis-herford.de
Der Kreis Herford ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Landrat Christian Manz.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
04.02.93 DE 125365003
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Abs. 3 MDStV: Klaus Wöhler
Die für den Kreis Herford zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bezirksregierung Detmold.
Das zuständige Amtsgericht ist das Amtsgericht Herford.
Rechtliche Hinweise:
Inhalt des Onlineangebotes
Der Kreis Herford übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Kreis Herford, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Kreis Herford behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
Eine Kommunikation per E-Mail kann Sicherheitslücken aufweisen. Beispielsweise können E-Mails auf ihrem Weg an unsere Mitarbeiter von versierten Internet-Nutzern aufgehalten und eingesehen werden. Sollten wir eine E-Mail von Ihnen erhalten, so gehen wir davon aus, dass wir zu einer Beantwortung per E-Mail berechtigt sind. Ansonsten müssen Sie auf eine andere Art der Kommunikation verweisen. Wir setzen "Cookies" (kleine Dateien mit Konfigurationsinformationen) ein, um Daten über die Nutzung unseres Internetauftritts zu sammeln. So können wir unseren Internetauftritt Ihren Vorlieben und Interessen besser anpassen. Die von uns gesammelten Daten werden nicht personenbezogen ausgewertet, sondern nur zu internen statistischen sowie technischen Zwecken genutzt. In keinem Fall werden diese Daten an Dritte weitergegeben. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie Cookies automatisch akzeptieren. Sie können das speichern von Cookies jedoch deaktivieren oder Ihren Browser so einstellen, dass er Sie benachrichtigt, sobald Cookies gesendet werden. Entsprechende Hinweise finden Sie in der Hilfefunktion Ihres Browsers.
Zugangseröffnung für rechtsverbindliche elektronische Nachrichten
Rechtsverbindliche E-Mails an den Kreis Herford
Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit dem Kreis Herford kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Organisationseinheiten und Mitarbeiter der Kreisverwaltung Herford sind über E-Mail direkt erreichbar.
Ab dem 28.12.2009 können auch rechtsverbindliche E-Mails über die zentrale E Mail-Adresse
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an den Kreis Herford gesandt werden. Für alle anderen E-Mail-Adressen des Kreises Herford wird der rechtsverbindliche Zugang ausdrücklich nicht eröffnet.
Dies bedeutet beispielweise, dass Sie über andere E-Mail-Adressen keine Anträge verbindlich stellen können oder Fristen gewahrt bleiben, wenn Sie eine E-Mail an eine andere Adresse als
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senden.
Rechtsverbindlichkeit ergibt sich dann, wenn durch Gesetz die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift vorgeschrieben ist. Die geforderte Unterschrift kann durch die sogenannte elektronische Signatur ersetzt werden. Die beim Kreis Herford eingehende elektronische Form entwickelt dabei die gleiche Rechtswirkung wie die unterschriebene Papierform.
Des weiteren können die Nachrichten an die Kreisverwaltung Herford zur Sicherung der Vertraulichkeit künftig verschlüsselt versandt werden. Dadurch ist ausgeschlossen, dass E-Mails mit schutzwürdigen Inhalten von Unbefugten mitgelesen oder unbemerkt manipuliert werden. Um die technischen Neuerungen umsetzen zu können, hat der Kreis Herford eine Virtuelle Poststelle eingerichtet.
Rahmenbedingungen zur elektronischen Kommunikation im Verwaltungsverfahren
Nach den verwaltungsrechtlichen Vorschriften (§ 3 a Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - VwVfG NRW in der derzeit gültigen Fassung) ist die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation im Verwaltungsverfahren möglich, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Gemäß § 126a des Bürgerlichen Gesetzbuches gilt entsprechendes im Privatrecht.
Der elektronische Zugang (die Übermittlung elektronischer Dokumente) zur Verwaltung des Kreises Herford für eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zwischen Bürgerinnen, Bürgern, juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts und der Kreisverwaltung Herford im Sinne des § 3 a VwVfG NRW ist ab dem 28.12.2009 eröffnet.
Rechtsverbindliche Mitteilungen und Dokumente können über die Virtuelle Poststelle elektronisch an den Kreis Herford und zwar ausschließlich an die E-Mail-Adresse
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übermittelt werden.
Die für viele Behördenvorgänge benötigte eigenhändige Unterschrift wird hierbei durch die qualifizierte elektronische Signatur ersetzt (siehe auch Homepage des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnlogie).
Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB begrenzt. Größere E-Mails werden automatisch abgelehnt.
Zur Sicherung der Vertraulichkeit Ihrer Mitteilungen können Sie verschlüsselte Nachrichten an uns senden. Folgende Verschlüsselungsverfahren werden seitens des Kreises Herford unterstützt.
Für die Verschlüsselung benötigen Sie unseren sogenannten Öffentlichen Schlüssel (siehe auch Homepage des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnologie). Den Öffentlichen Schlüssel des Kreises Herford stellen wir Ihnen auf dieser Seite zum Download zur Verfügung.
Sollten bei der Entschlüsselung Schwierigkeiten auftreten, so werden Sie seitens des Kreises Herford über die damit verbundenen Konsequenzen informiert.
Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann in vielen Fällen durch die so genannte „elektronische Form" ersetzt werden. Dies bedeutet, dass ein Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein muss. Der Kreis Herford kann zurzeit Signaturen folgender Zertifizierungsdiensteanbieter (Trust Center) auf Echtheit und Gültigkeit prüfen:
- Deutsche Telekom AG, Produktzentrum Telesec
- Bundesnotarkammer
- DATEV eG Zertifizierungsstelle
- D-Trust GmbH (einschl. Chamber-Sign und Secoda)
- TC Trust Center GmbH
- DGB Deutsches Gesundheitsnetz Service GmbH
- Deutscher Sparkassenverlag GmbH, Geschäftsfeld S-Trust
Wir bitten um Verständnis, dass wir derzeit Signaturen anderer Anbieter nicht prüfen können. Sofern Sie andere Signaturen als die vorstehend genannten verwenden, wird die Schriftform dadurch nicht ersetzt.
Sollten Sie noch nicht die Technik der elektronischen Kommunikation nutzen können, bitten wir Sie auf die papiergebundene Kommunikation zurückzugreifen.
Werden im Zuge der Umsetzung von E-Government-Anwendungen abweichende oder weitere Möglichkeiten eröffnet, so werden Sie an dieser Stelle beziehungsweise in geeigneter Weise informiert.
Sollten Sie E-Mails mit Dateianhängen an den Kreis Herford versenden, so beachten Sie bitte, dass der Kreis Herford nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen nutzen kann.
Folgende Dateiformate können bearbeitet werden:
- Adobe Acrobat bis Version 8 (.pdf)
- Rich Text Format (.rtf)
- Textdateien im Format ASC II (.txt)
- Microsoft Word bis Version 2003 (.doc)
- Microsoft Excel bis Version 2003 (.xls)
- Microsoft Powerpoint bis Version 2003 (.ppt, .pps)
- Joint Picture Export Group (.jpg oder .jpeg)
- Bilddateien im Tagged Image File Format (.tif)
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kreises Herford zulässig. Verwenden Sie Dateiformate, die von den vorgenannten abweichen, so kann Ihre Mail nicht bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass diese Liste - soweit erforderlich - laufend aktualisiert wird.
Ist Ihre E-Mail nicht verarbeitbar, werden Sie schnellstmöglich darüber informiert. Dieser Fall kann beispielsweise durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.
Die vorgenannten Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit dem Kreis Herford und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten wie beispielsweise anderen Behörden oder Institutionen.
Den öffentlichen Schlüssel des Kreises Herford für das Postfach der Virtuellen Poststelle stellen wir Ihnen zum Download zur Verfügung.
Installieren Sie diese Datei bitte in den Zertifikatsspeicher Ihres E-Mail Programms, um verschlüsselt mit dem Kreis Herford E-Mails austauschen zu können. Bitte beachten Sie, dass die Übermittlung der Daten nur dann verschlüsselt erfolgt, wenn Sie ebenfalls über ein Zertifikat zur Verschlüsselung Ihrer E-Mail Kommunikation verfügen. Ihr öffentlicher Schlüssel wird automatisch an den Kreis Herford übermittelt, wenn Sie selbst über ein Zertifikat zur E-Mail Verschlüsselung verfügen, dieses in Ihrem E-Mail Programm installiert haben und nach Import des öffentlichen Schlüssels des Kreises Herford in Ihr E-Mail Programm die Verschlüsselung einer E-Mail an die Adresse
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auswählen.
Der Kreis Herford verwaltet (speichert) Ihren öffentlichen Schlüssel in einem zentralen Zertifkatsspeicher. Sie erhalten dann automatisch ebenfalls verschlüsselte E-Mails an die von Ihnen angegebene Zugangsadresse (Ihre E-Mail´-Adresse). Sie eröffnen hiermit für den Kreis Herford konkludent einen elektronischen Zugang für rechtsverbindliche Kommunikation mit Ihnen (Beispiel: zur Bekanntgabe von Verwaltungsentscheidungen = Bescheiden). Sie können diese Zugangseröffnung jederzeit formlos gegenüber dem Kreis Herford widerrufen beziehungsweise einen neuen Zugangsweg wie beispielsweise an eine andere E-Mail Adresse oder per Briefpost eröffnen.
Stand: 28.12.2009
Verweise und Links
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